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AGB's

1 - Was machen wir mit Ihren Informationen?

"Unternehmen" bezieht sich auf Aurora Lighting GmbH oder ein Tochterunternehmen bzw. ein angeschlossenes Unternehmen von Aurora Limited, von dem die Waren bestellt werden. Hierzu zählen unter anderem die Unternehmen, die auf einem von Ihnen ausgefüllten Kreditkonto-Antragsformular aufgeführt sind.
"Kunde" bezieht sich auf die Person, das Unternehmen oder eine andere Rechtspersönlichkeit, die bzw. das mit dem Unternehmen für den Erwerb von Waren einen Vertrag abschließt.
"Waren" bezieht sich auf Produkte beliebiger Art, die vom Unternehmen hergestellt oder verkauft werden.
"Vertrag" bezieht sich auf den Vertrag, der für den Erwerb und den Verkauf von Waren geschlossen wird.

  1. ALLGEMEINES

    Diese Geschäftsbedingungen gelten ab Januar 2021 und regeln den Verkauf von Waren durch das Unternehmen und schließen andere Geschäftsbedingungen aus (auch Geschäftsbedingungen, die der Kunde vorgibt, im Rahmen einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder eines anderen Dokuments anzuwenden). Eine Abweichung, Änderung oder Ersetzung dieser Geschäftsbedingungen (auch wenn sie, wie zuvor erwähnt, in dem Dokument, mit dem der Auftrag erteilt oder bestätigt wird, enthalten ist oder in diesem Dokument auf sie hingewiesen wird) ist nur dann für das Unternehmen bindend, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich in Schriftform angenommen und dies von einem Leiter des Unternehmens unterzeichnet wurde. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche des Unternehmens.
  2. AUFTRÄGE UND SPEZIFIKATIONEN
    1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Genauigkeit der Bestimmungen von Aufträgen, die von ihm eingereicht werden, zu gewährleisten.
    2. Sämtliche Abbildungen und Informationen unter anderem in Bezug auf Abmessungen, Farbe und Ausführung dienen lediglich als Richtlinie und können durch Änderungen der Produktionsprozesse Schwankungen unterliegen. Auch wenn das Unternehmen seinen Bemühungen nachkommt, die Genauigkeit der in den Unterlagen enthaltenen Informationen zu gewährleisten, so ist es dennoch nicht für die Folgen verantwortlich, die durch einen Fehler oder eine Auslassung in Beschreibungen, Abbildungen, Abmessungen oder anderen Informationen, die in der Korrespondenz, in Katalogen und anderen vom Unternehmen bereitgestellten Unterlagen enthalten sind, entstanden sind. Da im Unternehmen jedoch eine Politik der kontinuierlichen Verbesserung verfolgt wird, behält es sich das Recht vor, Spezifikationen von Waren ohne Vorankündigung zu ändern. Sämtliche Beschreibungen, Abbildungen, Spezifikationen, Beispiele und technische Informationen, die dem Kunden auf beliebige Weise zur Verfügung gestellt werden, sind nicht Teil eines mit dem Unternehmen abgeschlossenen Kaufvertrags.
    3. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nur dann dazu berechtigt, im Hinblick auf die Waren vertretend zu wirken, wenn dies vom Unternehmen schriftlich bestätigt wird. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf einen Anspruch auf Verletzung solcher nicht bestätigter Vertretungen stützt und auf diesen Anspruch verzichtet.
    4. Jeglicher Rat oder jegliche Empfehlung, den bzw. die das Unternehmen oder einer seiner Mitarbeiter oder Vertreter dem Kunden oder einem seiner Mitarbeiter oder Vertreter im Hinblick auf die Lagerung, Anwendung oder Nutzung der Waren ohne schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen gibt, wird vom Kunden in jeglicher Hinsicht auf eigenes Risiko befolgt oder eingehalten. Infolgedessen ist das Unternehmen für solch unbestätigte Ratschläge oder Empfehlungen nicht haftbar.
    5. Typografische Fehler, Schreibfehler oder andere Fehler bzw. Auslassungen in Verkaufsliteratur, Kostenvoranschlägen, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten bzw. Informationen, die vom Unternehmen herausgegeben werden, können vom Unternehmen berichtigt werden, ohne dass es hierfür Haftung trägt.
    6. Der Kunde ist dem Unternehmen gegenüber dafür verantwortlich, dass die Genauigkeit der Bestimmungen eines Auftrags einschließlich aller vom Kunden bereitgestellten, maßgeblichen Spezifikationen, gewährleistet ist, dass er dem Unternehmen rechtzeitig sämtliche erforderliche Informationen bezüglich der Waren bereitstellt, damit das Unternehmen den Vertrag unter Einhaltung der Bestimmungen ausführen kann, und dass er Lieferanweisungen erteilt.
    7. Für die Menge, Qualität und Beschreibung von Waren sowie für deren Spezifikation ist die Website des Unternehmens maßgeblich, die eine höhere Priorität hat als die Kataloge des Unternehmens. Eine Ausnahme ist es, wenn die Waren auf der Website des Unternehmens nicht aufgeführt sind, aber in den Broschüren des Unternehmens vorbehaltlich schriftlicher Änderungen.
    8. Werden die Waren basierend auf Spezifikationen hergestellt, die dem Kunden ausgehändigt wurden, oder verwendet das Unternehmen bei der Fertigung der Waren Material, das einer Spezifikation entspricht, die vom Kunden eingereicht wurde, so hat der Kunde das Unternehmen für Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben zu entschädigen, die dem Unternehmen zugewiesen oder entstanden sind, und zwar in Verbindung mit oder als Zahlung bzw. Zusicherung einer Zahlung durch das Unternehmen zum Ausgleichen einer Forderung für einen Verstoß gegen Patent-, Copyright-, Design-, Handelsmarkenrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte bzw. geistige Eigentumsrechte einer anderen Person, der auf die Nutzung der Spezifikation des Kunden durch das Unternehmen zurückzuführen ist.
    9. Änderungen von Spezifikationen
      1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, an der Warenspezifikation des Kunden Änderungen vorzunehmen, wenn nur so die anwendbaren Sicherheitsvorschriften und anderen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
      2. Im Falle einer Änderung der Kundenspezifikation benachrichtigt das Unternehmen den Kunden und dieser reicht daraufhin entweder eine neue Spezifikation ein oder erteilt dem Unternehmen die Genehmigung, unter Berücksichtigung der vom Unternehmen vorgenommenen Änderungen mit der Herstellung der Waren fortzufahren.
      3. Für Spezifikationsänderungen findet ein Garantieverzicht Anwendung.
    10. Ein Auftrag, der vom Unternehmen angenommen wurde, kann vom Kunden nur dann storniert werden, wenn sich das Unternehmen schriftlich mit der Stornierung einverstanden erklärt und der Kunde das Unternehmen vollständig für Verluste (einschließlich Gewinnausfall), Kosten (einschließlich der Kosten für bereits genutzte Arbeitszeit und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Unternehmen durch die Stornierung entstanden sind, entschädigt.
  3. PREISE

    Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Preise, die aufgeführt sind oder für die ein Kostenvoranschlag unterbreitet wurde, ohne Vorankündigung zu ändern, um den Preis des Unternehmens einzuhalten, der zum Zeitpunkt der Annahme eines vom Kunden erteilten Auftrags aktuell ist. Angegebene Preise gelten pro Artikel und ohne Mehrwertsteuer. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu entrichten.
  4. FRACHT UND VERPACKUNG

    Lieferzeit und anfallende Transportkosten sind jederzeit abhängig von den durch Ihre Bestellung kommunizierten Vorgaben. Pauschale Versandkostenund Mindermengenzuschlag für Economy Versand beiNettorechnungsbetrag unter 250€:
    Zone 1 – Deutschland, Luxemburg, Niederlande & Belgien 23,00€
    Zone 2 – Österreich, Italien, Finnland, Norwegen, Schweden & Dänemark 25,00€
    Zone 3 – Nicht genannt in Zone 1 & 2 zu tatsächlichanfallenden Transportkosten. Hierzu werdenvor Beauftragung die Transportkosten mitdem Auftraggeber abgesprochen und die Möglichkeit einer Selbstabholung geprüft.

    Ab einem Bestellwert von mindestens 250€ entfallen Versandkosten für den Standard Economy Versand für
    Zone 1 & 2. Kosten für Express Versand oder sonstige werden vollständig und unabhängig vom Bestellwert weitergegeben.
  5. ZAHLUNG
    1. Der Zahlungszeitpunkt ist Hauptbestandteil des Vertrags. Der Kunde veranlasst die Zahlung in vereinbarter Währung unter Einhaltung der Zahlungsbedingungen, denen das Unternehmen schriftlich zugestimmt hat.
    2. Sollte der Betrag nicht spätestens am Fälligkeitstag eingehen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden auf den ausstehenden Restbetrag des Rechnungsbetrags oder einen beliebigen Teilbetrag davon Zinsen in Höhe von bis zu 9 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen, und zwar bis zur vollständigen Begleichung der Schuld. In diesem Fall kann das Unternehmen für einen oder alle mit dem Kunden bestehende Verträge die Lieferung aussetzen, während der Kunde in Rückstand ist, bzw. schriftlich darüber informieren, dass ein oder alle Verträge gekündigt werden, wenn diese Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, und das Unternehmen solche Verträge als gekündigt betrachtet und daher Entschädigung für die Erfüllungsverweigerung fordert, wenn die Beträge nicht innerhalb des genannten Zeitraums beglichen werden.
    3. Forderungen des Unternehmens können nicht mit Forderungen oder Gutschriften gegen das Unternehmen verrechnet werden.
    4. Wenn der Kunde eine Zahlung im Sinne eines Vertrags, der mit dem Unternehmen abgeschlossen wurde, nicht bis zum Fälligkeitstermin begleicht, wenn der Kunde gegen diese Geschäftsbedingungen bzw. eine andere Bestimmung eines mit dem Unternehmen abgeschlossenen Vertrags verstößt oder wenn der Kunde:
      1. insolvent wird,
      2. einen Verwalter oder Zwangsverwalter für seine Vermögenswerte erhält,
      3. zwingend oder freiwillig in Liquidation geht (mit Ausnahme des Zwecks des Neuaufbaus oder Zusammenschlusses);
      4. mit seinen Gläubigern eine Vereinbarung oder einvernehmliche Regelung trifft;
      5. Gegenstand eines Konkursantrags wird;
      6. die Geschäftstätigkeit einstellt bzw. mit der Einstellung droht oder wenn das Unternehmen in vernünftigem Maße davon ausgehen kann, dass eines der oben genannten Ereignisse im Hinblick auf den Kunden in Bälde eintreten wird, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, dann hat das Unternehmen eines oder mehrere der folgenden Rechte (unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel):
        1. weitere Lieferungen aussetzen oder einbehalten, solange der Verzug fortbesteht, und/oder
        2. die Kunden darüber informieren, dass der entsprechende Vertrag und andere mit dem Kunden abgeschlossene Verträge gekündigt werden, wenn die fälligen Summen nicht unverzüglich bezahlt werden, und, wenn die Zahlung auch danach nicht unverzüglich erfolgt, dass das Unternehmen den entsprechenden Vertrag und optional andere Verträge als nicht erfüllt und gekündigt betrachtet sowie hierfür Schadensersatz geltend macht und/oder
        3. vom Kunden Kosten oder Ausgaben einfordern, die durch einen Dritten, eine Agentur, entstanden sind, die möglicherweise zum Einzug von Geldern beauftragt wurde, die der Kunde schuldet, und/oder
        4. das Firmengelände des Kunden betreten, um die Waren wieder an sich zu nehmen, für die das Eigentumsrecht noch nicht übertragen wurde
    5. Bei Kunden, die mindestens einmal in Zahlungsverzug gerieten, behält sich das Unternehmen Lieferung gegen Vorkasse vor.
    6. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Waren, die noch Eigentum des Unternehmens sind, zu verpfänden oder anderweitig als Sicherheit für eine Schuld zu hinterlegen. Tut dies der Kunde jedoch dennoch, sind alle Beträge, die der Kunde dem Unternehmen schuldet (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens) unverzüglich fällig und zahlbar.
  6. EXPORTAUFTRÄGE

    Wurden keine Kreditfazilitäten gewährt, ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, einen Exportauftrag zu versenden, wenn der Kunde dem Unternehmen noch keine bestätigte und unwiderrufliche Bankbürgschaft vorgelegt hat, mit deren Bedingungen das Unternehmen einverstanden ist.
  7. LIEFERUNG UND LEISTUNG
    1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Waren entgegenzunehmen, wenn sie im Unternehmen zur Lieferung bereitstehen, und die Lieferung gilt als vollzogen, wenn die Waren dem Kunden an der genannten Lieferanschrift oder, je nach Situation, an den genannten Spediteur ausgehändigt worden sind. Die Waren können vom Unternehmen vor dem genannten Lieferdatum ausgeliefert werden, wenn der Kunde darüber unter Einhaltung einer angemessenen Frist informiert wurde.
    2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Waren in Teillieferungen auszuhändigen und/oder Teilrechnungen zu stellen, wobei jede Lieferung einen eigenen Vertrag darstellt. Kommt es bei einer Lieferung zu einem Versäumnis oder Fehler, so beeinträchtigt dies weder den Vertrag für diese noch den Vertrag für eine andere Lieferung.

      Gerät das Unternehmen aufgrund von Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, so ist die Haftung für Verzugsschäden auf 5% des Kaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt.
    3. Teilt der Kunde mit, dass eine mangelhafte Lieferung vorliegt, so ist dies nur akzeptabel, wenn diese Mitteilung unverzüglich an dem Tag, an dem die Waren erwartungsgemäß auf dem Firmengelände des Kunden angenommen werden, schriftlich beim Unternehmen eingeht.
    4. Sollte der Kunde aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage sein, die Warenlieferung anzunehmen, wenn die Waren fällig und zur Lieferung bereit sind, so hat das Unternehmen zwei Alternativen: Es kann die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, wobei der Kunde hierfür die Kosten übernimmt (einschließlich Versicherung; das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, die gelagerten Waren zu versichern, und das dadurch in Form von Verlust oder Beschädigung der Waren entstandene Risiko trägt der Kunde), oder die Waren zum bestmöglichen Preis zu veräußern und (nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten) dem Kunden den über dem Rechnungspreis liegenden Betrag zu erstatten bzw. ihm den unter dem Rechnungspreis liegenden Betrag in Rechnung stellen.
  8. AUSSCHLÜSSE
    1. Sollte das Unternehmen die Waren aus einem beliebigen Grund, mit Ausnahme von Gründen, die sich dem angemessenen Einfluss des Unternehmens entziehen, oder der Schuld des Kunden, nicht liefern und somit dem Kunden gegenüber haftbar sein, so beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf den Mehrbetrag (falls vorhanden), der dem Kunden (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) im Vergleich zum ursprünglichen Warenpreis für ähnliche Waren entstanden ist, um für die nicht gelieferten Waren einen Ersatz zu finden. Für Gewinnausfall oder sonstige Folgeschäden haftet das Unternehmen nicht. Wird dem Unternehmen gegenüber unter Einhaltung dieser Bestimmungen eine berechtigte Forderung hinsichtlich von Waren gestellt, die sich auf einen Mangel in Bezug auf die Qualität bzw. den Zustand der Waren oder die Nichterfüllung der Spezifikation bezieht, hat das Unternehmen das Recht, die Waren (oder den betroffenen Teil) unentgeltlich zu ersetzen oder im alleinigen Ermessen des Unternehmens dem Kunden den Preis der Waren (oder einen Teil des Preises) zu erstatten. Eine weitere Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden wird jedoch ausgeschlossen.
    2. Wird für Lieferung oder Leistung ein Zeitpunkt oder Datum angegeben, so handelt es sich dabei lediglich um eine Schätzung und nicht um einen wichtigen Vertragsbestandteil. Das Unternehmen ist nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die entstehen, weil die Lieferung oder Leistung nicht zu diesem Zeitpunkt oder Datum erfolgt ist.
    3. Das Unternehmen ist dem Kunden gegenüber nicht haftbar oder nicht für einen Vertragsbruch verantwortlich, wenn es bei der Wahrnehmung der Pflichten des Unternehmens im Hinblick auf die Waren zu einer Verzögerung kam oder diese Pflichten gar nicht wahrgenommen wurden, hierfür aber Gründe vorliegen, die sich dem angemessenen Einfluss des Unternehmens entziehen.
    4. Abhängig von Abschnitt 12 ist in folgenden Vorschriften für nachgenannte Themen die gesamte Finanzhaftung des Unternehmens festgelegt (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Vertreter sowie der Unterauftragnehmer des Auftraggebers): Verstoß gegen diesen Vertrag, Vertretung, Aussage oder unerlaubte Handlung bzw. Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit, die gemäß oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag auftritt.
      1. Sämtliche Haftungen, Bedingungen und andere Bestimmungen, die stillschweigend durch ein Gesetz oder Gewohnheitsrecht gelten, sind im gesetzlich zulässigen Höchstrahmen von diesem Vertrag ausgeschlossen.
      2. Keine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung schließt die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung, der bzw. die auf das fahrlässige Verhalten im Unternehmen zurückzuführen ist, oder für Betrug oder arglistige Täuschung aus oder schränkt diese ein.
      3. Abhängig von den Abschnitten 8.4.1 und 8.4.2:
        1. Die Gesamthaftung des Unternehmens für direkte Verluste oder Schäden bezüglich des Vertrags, rechtswidrigen Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit und der Verletzung gesetzlicher Pflichten), irrtümlicher Darstellung, Entschädigung oder Schäden, die in Verbindung mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrags entstehen, ist auf den Vertragswert beschränkt und
        2. abhängig von Abschnitt 8.4.3.1 ist das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht für rein wirtschaftlichen Verlust, Gewinnausfall, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Vertrauensverlust oder andere Schäden (jeweils direkt, indirekt oder infolge) sowie für Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche für nachfolgende Entschädigung beliebiger Art (Ursache nicht maßgeblich) haftbar, die aufgrund dieses Vertrags oder in Verbindung mit ihm entstehen.
    5. Das Unternehmen stellt dem Kunden eine Bedienungsanleitung zur Verfügung, der die richtige Installationsmethode entnommen werden kann. Für Verluste, die auf eine nicht sachgerechte Installation zurückzuführen sind, ist das Unternehmen nicht haftbar.
    6. Dem Unternehmen muss Gelegenheit gegeben werden, eine Installation zu inspizieren, bevor ein vermutlich fehlerhaftes Produkt von der Position, an der es installiert wurde, entfernt wird.
  9. EIGENTUMSRECHT
    1. Das Eigentumsrecht auf Waren geht erst auf den Kunden über, wenn das Unternehmen neben allen anderen ausstehenden Summen den Rechnungsbetrag samt Zinsen und/oder Versandkosten in bar oder in Form von frei verfügbaren Mitteln vollständig erhalten hat. In Fällen, in denen der Kunde dazu berechtigt ist, die Waren als Vertreter des Unternehmens zu verkaufen, ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen unmittelbar danach den Verkaufserlös in der Höhe gutzuschreiben, die zum Begleichen der Rechnung ausreicht.
    2. Befinden sich die Waren im Besitz des Kunden, hat der Kunde diese Waren separat von allen anderen Waren aufzubewahren, damit sie sofort als Eigentum des Unternehmens erkenntlich sind. Vor der vollständigen Bezahlung aller Summen, die der Kunde dem Unternehmen schuldet, kann das Unternehmen zu einem beliebigen Zeitpunkt das Recht des Kunden, die Waren zu verkaufen, dem Kunden gegenüber schriftlich kündigen, und der Kunde hat daraufhin - falls er in Besitz der Waren ist - diese unentgeltlich an das Unternehmen zurückzuschicken und ist dann in jedem Fall mit eigener Einwilligung nicht mehr in Besitz dieser Waren. Indem der Kunde einen Auftrag erteilt, genehmigt er dem Unternehmen unwiderruflich, sein Firmengelände zu betreten, um die Waren wieder an sich zu nehmen, für die das Eigentumsrecht noch nicht auf den Kunden übertragen wurde.
  10. RISIKO
    1. Das mit den Waren in Verbindung stehende Risiko geht dann auf den Kunden über, wenn die Lieferung erfolgt oder - falls der Kunde die Waren entgegen der Vorschriften nicht annimmt - wenn das Unternehmen die Warenübergabe anbietet.
    2. Der Kunde versichert diese Waren für die Zeit ab Lieferdatum bis zum Übergang des Eigentumsrechts auf den Kunden in Höhe des vollen Kaufpreises gegen Verluste oder Schäden.
    3. Die Einnahmen aus einem Versicherungsanspruch oder das Recht zum Erhalt dieser Einnahmen stehen dem Kunden zu, der für das Unternehmen treuhänderisch handelt, und dienen zum Begleichen der ausstehenden Rechnung des Unternehmens.
  11. RÜCKSENDUNGEN
    1. Für Waren wird nur dann eine Gutschrift ausgestellt, wenn vom Unternehmen eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
    2. Das Unternehmen kann für fehlerfreie Waren, die auf Initiative des Kunden zurückgeschickt werden, eine Bearbeitungsgebühr von 20 % bei Berechnung einer Mindestgebühr von 50,00 € in Rechnung stellen. Solche Waren sind frachtfrei und in der unbeschädigten Originalverpackung zurückzuschicken.
    3. Mit Ausnahme von Waren, die nach Abschnitt 11.2 zurückgeschickt werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Waren, die aufgrund eines Fehlers, der sich jedoch nicht nachweisen lässt, zurückgeschickt wurden, keine Gutschrift erstellt wird. Das Unternehmen ist dazu berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Rechnung zu stellen und sich die Frachtgebühr oder artverwandte Kosten, die durch die Rücksendung dieser Waren an den Kunden entstanden sind, erstatten zu lassen.
    4. Werden Waren ohne schriftlicher Genehmigung des Unternehmens zurückgesandt, ist die Erstattung etwaiger Frachtgebühren auf den Betrag beschränkt, der für das Unternehmen angefallen wäre, wenn es Gelegenheit gehabt hätte, die Abholung selbst zu veranlassen.
  12. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Das Unternehmen kann Waren, von denen es sich überzeugen konnte, dass sie sich innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgrund von Material- oder Fabrikationsmängeln als fehlerhaft erwiesen haben, nach eigenem Ermessen ersetzen oder reparieren, sofern der Kunde oder ein Dritter nicht versucht hat, die Waren auf beliebige Weise zu reparieren, zu zerlegen oder zu verändern und die fehlerhafte Einheit an das Unternehmen zurückgeschickt wurde.
    2. Die Gewährleistungsfrist für Waren entspricht dem Zeitraum, der im zum Zeitpunkt der Annahme des Kundenauftrags geltenden Unternehmenskatalog, Datenblättern sowie Internetpräsenz angegeben ist, und läuft ab Lieferung der Waren in dem Land, in dem der Kunde das Produkt erworben hat oder, sofern abweichend, nach geltenden Gesetzen im Land der Installation.
    3. Vorbehaltlich ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegter Vorschriften und mit Ausnahme von Waren, die an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher fungiert, sind sämtliche Bestimmungen, Bedingungen, Garantien oder Vertretungen - sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht - im Hinblick auf Beschreibung, Zustand, Qualität oder Gebrauchstauglichkeit von Waren hiermit im gesetzlich zulässigen Höchstrahmen ausgeschlossen.
    4. Sofern gesetzlich zulässig, ist das Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die als Direkt- oder Folgeschäden auftreten und entweder vom Kunden, seinen Mitarbeitern bzw. Vertretern oder einem Dritten erlitten oder diesem bzw. diesen verursacht wurde. Zum Ausschluss von Zweifeln übernimmt das Unternehmen für Installationskosten, die auf den Ersatz einer fehlerhaften Einheit zurückzuführen sind, keine Haftung.
    5. Die Installation von Waren ist ausschließlich von einer Fachperson unter Einhaltung der Anweisungen, die im Lieferumfang der Waren enthalten sind, und der entsprechenden europäischen Standards wie der neuesten Version der IEE-Vorschriften für die Verkabelung auszuführen. Das Unternehmen wird nicht für fehlerhafte Waren haftbar gemacht, wenn die Installation in ungeeigneter Umgebung oder unter Missachtung relevanter Vorschriften erfolgte, wenn unangemessene Arbeitspraktiken angewandt wurden oder wenn es zu Missbrauch, fahrlässiger Lagerung oder zu einem Unfallschaden kam. Alle Waren mit elektronischen Komponenten sind vor Schäden geschützt, die durch transiente Spannungen bei der Netzversorgung auftreten können. Das verwendete Schutzniveau übersteigt gewöhnlich das Mindestmaß, das nach derzeit gültigen internationalen Standards gefordert wird. Der Installateur hat dafür zu sorgen, dass Elektrogeräte keinen Transienten über den internationalen Störfestigkeitsstandards ausgesetzt sind. Das Unternehmen übernimmt für Schäden, die durch zu hohe Netztransienten an Waren entstanden sind, keine Verantwortung.
  13. AUSSETZUNG
    1. Sollte das Unternehmen aufgrund einer Ursache, die jenseits ihrer Kontrolle liegt, zu spät liefern oder gar nicht zur Lieferung imstande sein, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen den Vertrag aussetzen oder kündigen, ohne für den Kunden daraus entstandene Verluste oder Folgeschäden haftbar zu sein.
  14. GEISTIGES EIGENTUM
    1. Sämtliche Produkte einschließlich Artikelnummer und Produktnamen, Branding, eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, patentierte Technologie, Produktbezeichnungen, Produktbilder, Applikations-Abbildungen, Videoinhalte sowie Produktbeschreibungen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens auf keinerlei Weise reproduziert oder verwendet werden.
    2. Für eine Vielzahl der in unseren Produktkatalogen aufgeführten Produkte gelten internationale Patente, Patentanträge und/oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
  15. WEEE-RICHTLINIE

    Die „Waste Electrical & Electronic Equipment Regulations“ oder WEEE-Vorschriften gelten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und erfordern, dass ein Produkt, auf dem das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt wird, nicht zusammen mit anderem privaten oder geschäftlichen Müll entsorgt werden darf. Dadurch soll vermieden werden, dass Umwelt oder menschliche Gesundheit möglicherweise durch unkontrollierte Müllentsorgung geschädigt werden.

    Gemäß der rechtlichen Vorgaben, stellt das Unternehmen seinen Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs eine „WEEE-Gebühr“ für Leuchtmittel in Rechnung. Wir bitten Kunden, WEEE-bezogene Produkte von anderem Müll zu trennen und verantwortungsbewusst an der ausgewiesenen Rücknahmestelle oder vom beauftragten Entsorgungsunternehmen recyceln zu lassen. Kunden können das Unternehmen jedoch auch bitten, nicht mehr benötigte WEEE-Produkte abholen zu lassen. Das Unternehmen wird daraufhin im Rahmen seines Regeleinhaltungsplans die Abholung entsorgungspflichtiger Produkte veranlassen. Da wir zum Zeitpunkt des Kaufs jedoch keine „WEEEGebühr“ für Beleuchtungskörper in Rechnung gestellt haben, behalten wir uns das Recht vor, zu diesem Zeitpunkt für die Abholung eine Gebühr zu berechnen. Unsere WEEE-Reg.Nr. lautet wie folgt: DE11769848.
  16. ALLGEMEINES
    1. Benachrichtigungen, die im Rahmen dieser Bedingungen einer Partei durch eine andere Partei erteilt werden müssen oder können, sind dieser Partei schriftlich an die registrierte Büroadresse, an den Hauptsitz des Unternehmens oder an eine andere Adresse, die der benachrichtigenden Partei entsprechend dieser Vorschrift zum relevanten Zeitpunkt mitgeteilt wurde, zuzustellen.
    2. Ein Verzicht, den das Unternehmen angesichts einer Vertragsverletzung durch den Kunden geltend gemacht hat, gilt nicht als Verzicht angesichts einer nachfolgenden Verletzung derselben oder einer anderen Vorschrift.
    3. Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Stelle als insgesamt oder teilweise ungültig bzw. nicht umsetzbar erklärt, so hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und des Rests der in Frage kommenden Bestimmung.
    4. Sollte es im Rahmen dieser oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen oder in Bezug auf den Verkauf der Waren zu einem Streitfall kommen, so ist dieser zur Schlichtung an den Gerichtsstand der eingetragenen Betriebsstätte weiterzuleiten.
    5. Sämtliche zwischen dem Unternehmen und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und die oben aufgeführten Bedingungen sind nach deutschem Recht auszulegen und unterliegen diesem Recht.